Orthopädische Maßeinlagen: Individuelle, stützende Lösungen für Ihre Fußgesundheit.

Orthopädische Maßeinlagen sind passive Einlagen mit einer stützenden und weichbettenden Wirkung.
Unsere orthopädischen Maßeinlagen für höchste Ansprüche werden individuell für jeden Kunden zeitintensiv auf Maß angefertigt.
In unserer Praxis legen wir großen Wert auf eine ausführliche fachmännische Beratung. Wir bieten eine gründliche hochqualifizierte Fußuntersuchung mit Anamnese, Fußabdruck, digitalem Fußscan sowie die elektronische Fußdruckmessung.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung vorliegender Beschwerden, Schmerzen oder Fußfehlstellungen, werden die Einlagen von Marwan Jaafar individuell für den rechten und linken Fuß entworfen. Die handwerkliche Fertigung erfolgt mit hochwertigen Materialien in der eigenen Einlagenmanufaktur vor Ort – ohne Einsatz von Fabrikrohlingen.
Diese individuelle Einlagenherstellung erfordert sehr viel Fachkompetenz, Erfahrung und Handwerkliches Können, über das Herr Jaafar dank seiner seiner weitgefächerten Expertise und der jahrzehntelangen Berufserfahrung selbstverständlich verfügt.
Beim vereinbarten Abholtermin, nach ca. 1–2 Wochen, werden die Einlagen in die Schuhe angepasst, von Ihnen getestet und beurteilt. Das ermöglicht es, eventuell noch kleine Korrekturen an den Einlagen vorzunehmen, bevor diese mit dem Bezugsmaterial endgültig fertiggestellt werden. Dafür sollen Sie am Abholtermin ca. 30 Minuten Zeit einplanen.
Die Fertigung von diesen hochwertigen individuellen orthopädischen Maßeinlagen ist sehr zeitaufwändig.
Wir verlangen für diese Einlagen einen wirtschaftlichen Aufschlag zuzüglich Rezeptgebühr.
Wenn sie Fragen haben, rufen sie uns bitte an (07191 – 961 92 65).
Anwendungsgebiete:
– Plattfüße, Hohlfüße, Spreizfuß, Spitzfuß, Senkfuß, Knickfuß, Klumpfuß
– Kindliche Fußfehlstellungen (auch in Verbindung mit Korrekturschuhen)
– Fersenspornprobleme (Prävention)
Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Bei Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. (z.B. DGUV Regel 112-191) Wir informieren sie gerne.

