Schuhzurichtungen
Schuhzurichtungen sind orthopädische Veränderungen an vorhandenen Konfektionsschuhen. Sie werden vorgenommen um diverse Fußbeschwerden, Fehlstellungen oder Gangproblemen zu lindern oder zu beheben, indem sie zur Entlastung beitragen. Beispiele sind eine verbesserte Abrollung mit oder ohne Schuhbodenversteifung, Schuherhöhungen oder Fersenspornentlastungen und viele mehr. Mit einer ärztliche Verordnung werden die Kosten häufig von der Krankenkasse übernommen.
Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung
Indikation:
Metatarsalgie:
Als Metatarsalgie bezeichnet man Mittelfußschmerzen, die aufgrund von Überlastungen, Fußfehlstellungen oder Verletzungen auftreten können.
Morton Neuralgie:
Morton Neuralgie beschreibt eine sehr schmerzhafte mechanische Überlastung der Nerven zwischen den Mittelfußköpfchen. Oft werden brennende Schmerzen zwischen den Zehen beschrieben.
Abrollhilfen mit oder ohne Sohlenversteifung
Indikation:
Schmerzen Großzehengrundgelenk, Großzehengrundgelenk Versteifung bzw. Einschränkung, Schmerzen beim Abrollen im Ballengereich, Schmerzen im Sprunggelenk oder Mittelfußknochen.
Hallux rigidus Versorgung
Indikation:
Schmerzhafter Hallux rigidus, Schmerzen am Großzehen beim Gehen
Verkürzungsausgleich
Indikation:
Anatomische Beinlängendifferenzen
Einseitige Innen- und Außenranderhöhung
Indikation:
Überlastung des Innen- uns Außenrandes des Fußes und bei X- Beinstellung bzw. O-Beinstellung
Schuhboden Verbreiterung
Konfektionierte Arbeitssicherheitsschuhe können unter bestimmten Voraussetzungen mit Einlagen und Schuhzurichtungen versorgt werden.
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